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Übersicht diverser Artikel ohne Bilder

E&W, Eröffnung des neuen Firmenstandortes in Habinghorst.

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Am 05. September 2008 eröffnete spid e.V. Mitglied  E&W Stapler-Technik GmbH und die E&W Mietservice GmbH ihr neues Firmengebäude unweit des bisherigen Standortes. Ehemals auf der Straße Zum Düker 15 ansässig , befindet sich das neue Gebäude nun bei Zum Düker 6,  und hier öffneten sich dann auch am 05. September ab 11 Uhr mittags die Türen und Tore, um allen Kunden und Interessierten einen Einblick in die neuen Räumlichkeiten zu ermöglichen.

Viele waren gekommen, um sich ein persönliches Bild von dem neuen Gebäude zu machen, und wurden mit frischem Kaffee und Kuchen,  frisch gezapften Bier und leckerem vom Grill versorgt. Viele Gäste zeigten sich begeistert von dem neuen Ambiente in den Büros und dem zugewinn an Platz in Werkstatt und auf dem Firmeneigenen Gelände. 

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Am Abend waren dann auch Familie und Freunde der Geschäftsführung und der Mitarbeiter herzlich Eingeladen sich den neuen Arbeitsplatz des E&W Teams genauer anzuschauen.

Mit viel Spaß, leckerem Büffet und Tanz wurde dann der neue Standort mit allen Gästen angemessen gefeiert.

Besonders gefreut haben sich die Mitarbeiter der E&W Stapler-Technik GmbH und der E&W Mietservice GmbH über den großen Erfolg der Tombola, mit dessen Erlös die Aktion „Kein Kind ohne Mahlzeit“  in Castrop-Rauxel unterstützt wird.

Eine Auswahl von Bildern findet man hier 

 
Die Bilder der Hausmesse 2008 sind online. Wir danken dem Team von Herrn Gödde für die Bereitstellung der Bilder. Hier der Link zur Galerie
 

Am 15.8 fand die Hausmesse des spid e.V. im Rittersaal des Schoss Bladenhorst statt. Mehr als 20 Firmen präsentierten sich hier und zeigten an den Messeständen einen Einblick in Ihre Tätigkeiten. Viele Gespräche wurden geführt und Kontakte hergestellt. Zukünftig wird angedacht diese Veranstaltung jährlich durchzuführen. Erste Bilder in Kürze in der Gallerie.  Hier einige Bilder aus der Thermographiekamera.

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weiter …
 
Think Small First – EU kümmert sich um KMU
Europäische Kommission veröffentlicht „Small Business Act“

 

Die EU-Kommission hat den „Small Business Act“ vorgelegt. Darin veröffentlichte die Kommission am 25. Juni 2008 zehn Grundsätze für KMU-Politik in Europa. Zusammen mit einigen Rechtsgrundlagen sind damit erstmalig in der EU konkrete Rahmenbedingungen für KMU auf höchster politischer Ebene geschaffen worden. Dazu gehören beispielsweise ein neues Statut der Europäischen Privatgesellschaft sowie ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
Vier Bereiche sind der Kommission dabei besonders wichtig. Um Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu sparen, soll es eine neue Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf staatliche Beihilfen geben, damit KMU leichter an Mittel für Bildung, Forschung und Entwicklung etc. kommen. Das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne – SPE) ermöglicht die Gründung Europäischer Privatgesellschaften in allen europäischen Staaten. Die SPE bedeutet für KMU, dass ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, egal ob die Tätigkeiten im eigenen Land verbleiben oder sich auch in andere EU-Länder erstrecken. Für lokal erbrachte Dienstleistungen soll ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten. Außerdem soll eine Richtlinie über Zahlungsverzögerungen durchsetzen, dass KMU innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen ihr Geld erhalten.
Insgesamt ist es das Ziel der EU-Kommission, den Verwaltungsaufwand für KMU um 25 Prozent zu senken. Speziell zu diesem Thema hat die Kommission auch eine Konsultation gestartet, an der betroffene Unternehmen teilnehmen können. So soll genau ermittelt werden, welche bürokratischen Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. (Details finden sich in diesem Newsletter unter „Meinung von Unternehmen gefragt“). Teilnehmen können Unternehmen unter der Adresse
http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/online_consulation_de.htm.)
Ein weiteres Ziel des Small Business Acts ist es, die Gründung neuer Unternehmen attraktiver zu machen. Der Zeitbedarf für Unternehmensneugründungen sollte eine Woche nicht übersteigen und Unternehmenslizenzen und -zulassungen sollten binnen eines Monats erteilt werden können.
Weitere Informationen sind unter
http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/sba_citizens_summary.pdf, http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/sba_de.htm, http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/com_2008_394_sba.pdf abrufbar.

 

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 25.06.2008

 

 
Seit April gibt es das Förderprogramm „Jobperspektive“, das die die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von „Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungseinschränkungen“ zum Ziel hat.

 

Grundsätzlich können alle Unternehmen diese neue Fördermöglichkeit nutzen, wenn sie Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen, die in Arbeitslosengeld II -Bezug stehen, sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

Hierfür kann ein besonders hoher Zuschuss gewährt werden.

 

Der Beschäftigungszuschuss kann gewährt werden, wenn durch die Vestische Arbeit betreute Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungseinschränkungen eingestellt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und die voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten ohne diese Förderung nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Ansprechpartner in der Vestischen Arbeit prüfen im Einzelfall, ob Bewerberinnen und Bewerber entsprechend gefördert werden können.

 

Die Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bezogen auf den konkret zu besetzenden Arbeitsplatz entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Dazu gehören auch mögliche Einmalzahlungen und der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, jedoch ohne den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Durch das geförderte Beschäftigungsverhältnis kann die angestellte Person keinen neuen Anspruch auf ALG I erwerben, bei Abbruch würde wieder ALG II bezogen. Berücksichtigungsfähig ist das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Arbeitsentgelt. Der Beschäftigungszuschuss kann zunächst bis zu 24 Monaten gewährt werden.

 

Verlängerung möglich

 

Nach Ablauf dieser ersten Förderphase kann der Beschäftigungszuschuss für diese Tätigkeit ohne zeitliche Unterbrechung in einer zweiten Förderphase unbefristet gezahlt werden, wenn auch dann eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Person innerhalb der folgenden 24 Monate ohne diese Förderung nicht möglich ist. Während der Beschäftigung nach § 16 a SGB II können zusätzlich auch Zuschüsse für eine auf den Arbeitsplatz bezogene begleitende Qualifizierung gezahlt werden. Notwendige Kosten für besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, ausgenommen Investitionskosten, können im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

Kontakt Vestische Arbeit

Geschäftsstelle Herten:

 

Tanja Umbach,

 

Telefon 023 66/ 18 10-157

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Lars226 für den Baby Notarzt Wagen in Datteln

Unser Mitglied Lars Diel wird am 13. Juli beim größten Europäischen Ironman  Triathlon dem Quelle Challenge in Roth starten. Das ist ein Triathlon über die Ironman Distanz - 3,8 km schwimmen, 180 km radfahren, 42,195 km laufen. Aus diesem privaten Engagement dachte Lars Diel: "warum soll ich mich quälen und andere nicht davon profitieren?" Er ist kein Profi und eher im hinteren Feld zu finden, aber mit Leidenschaft bei der Sache. Daraus enstand die Aktion "Lars226". In Zusammenarbeit mit der Björn Steiger Stiftung möchte Lars Diel für die Anschaffung eines neuen Baby-Notarzt-Wagen in Datteln den Start in Roth nutzen um hier zu helfen! Sie kaufen Anteile an strapaziösen 226 km, die 100%ig dem Baby Notarzt Wagen der Björn Steiger Stiftung zukommen werden. 1 Kilometer kostet Sie 50,- EUR. Für jeden gekauften Kilometer erhalten Sie eine Spendenquittungen von der Björn Steiger Stiftung.

Spenden an: Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e.V.

Sparkasse Vest

Stichwort: Lars226

Konto-Nr. 70 000 948, BLZ 426 501 50

Über 20.000 Risikobabys wurden von 1979 bis 2007 mit den ersten drei Versionen des Baby-Notarztwagens der Uniklinik Datteln im Vest Recklinghausen und Umkreis transportiert - "davon wären 9.000 Risikobabys gestorben oder schwer behindert", weiß Herbert Wiethoff, "Vater" des Baby-Notarztwagens und ehrenamtlicher Landesbeauftragter der "Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger". Jetzt kommt es wieder drauf an: Nach einem tragischen Unfall des Sonderfahrzeugs werden Spenden für den vierten Baby-Notarztwagen im Vest benötigt - dringend.

Helfen Sie Helfen!

Links zu dem Artikel:

www.Lars226.de

www.challenge-roth.com

www.baby-notarzt-wagen.de

 
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